Neuerungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG)

Gut vorbereitet auf steigende Überwachungen

Der Arbeitsschutz rückt stärker denn je in den Fokus der Aufsichtsbehörden.
Durch die Anpassungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) werden mehr und intensivere Arbeitsschutzkontrollen durchgeführt. Unternehmen müssen damit rechnen, häufiger überprüft zu werden – strukturiert, systematisch und mit klaren Anforderungen.

Für Betriebe bedeutet das:


Arbeitsschutz darf kein „PapierThema“ mehr sein, sondern muss gelebt, nachvollziehbar dokumentiert und wirksam organisiert sein.

Was prüfen die Aufsichtsbehörden?

Im Rahmen der Überwachungen werden insbesondere folgende Punkte betrachtet:

  • Qualität und Aktualität der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Zustand von Anlagen, Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen
  • Umsetzung und Nachverfolgung von Maßnahmen aus ASASitzungen
  • Wirksamkeit des Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Klare Meldewege, Verantwortlichkeiten und Prozesse
  • Nachweisbare Umsetzung von festgelegten Schutzmaßnahmen u. a. Unterweisungen

 

Unvollständige Unterlagen, veraltete Bewertungen oder nicht umgesetzte Maßnahmen führen dabei schnell zu Beanstandungen. Im schlimmsten Fall führen diese zu Bußgeldern oder sogar die vorübergehende Stilllegung von Betrieben

Sicherheit durch Struktur – unsere Lösung für Sie

Damit Sie bei Überwachungen sicher aufgestellt sind, unterstützen wir Sie ganzheitlich und praxisnah.
Unser Ansatz ist nicht reaktiv, sondern vorbeugend.

Wir beraten, unterstützen und prüfen:

  • Ihr bestehendes Arbeitsschutzmanagementsystem oder entwickeln Ihnen ein neues
  • die Organisation von Meldewegen und Verantwortlichkeiten
  • Ihre betrieblichen Prozesse im Arbeitsschutz
  • bestehende Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und entwickeln diese gezielt weiter

 

Dabei achten wir darauf, dass alles nicht nur formal korrekt, sondern für Ihren Betrieb praktikabel ist.

Gefährdungsbeurteilungen, die Prüfungen standhalten

 

Ein Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Gefährdungsbeurteilung.
Wir sorgen dafür, dass diese:

  • den tatsächlichen betrieblichen Anforderungen entspricht,
  • vollständig, aktuell und nachvollziehbar ist,
  • Maßnahmen klar definiert und deren Umsetzung dokumentiert ist,
  • und einer behördlichen Überprüfung standhält.


Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Ihre Gefährdungsbeurteilungen weiter – realistisch, verständlich und prüfsicher.

Begleitung bei behördlichen Überwachungen

Sie stehen nicht allein.
Wir begleiten Sie aktiv bei anstehenden oder laufenden Überwachungen durch die Aufsichtsbehörden:

  • Vorbereitung auf Begehungen und Prüfungen
  • Unterstützung während der Überwachung
  • Fachliche Einordnung von Anforderungen und Rückmeldungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung eventueller Auflagen

 

So wird eine Kontrolle nicht zum Risiko, sondern zu einem beherrschbaren Prozess.

Unser Anspruch: Sicherheit ohne Unsicherheit

Mit unserer Unterstützung sind Sie organisatorisch, fachlich und dokumentarisch so aufgestellt, dass behördliche Überwachungen kein Problem darstellen.

Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft –
wir sorgen dafür, dass Ihr Arbeitsschutz den gesetzlichen Anforderungen entspricht und in der Praxis funktioniert.