Auf Wunsch halten wir auch bei Ihnen …
… zwecks Übernahme folgender Aufträge:
Register Zusatzbescheinigung
Auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 36/2010 und deren nationalen Umsetzung in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet, ein Register für Zusatzbescheinigungen selbst zu führen oder in ihrem Auftrag führen zu lassen.