Seit 2013 ist die KSV GmbH als „für die Instandhaltung zuständige Stelle gemäß Richtlinie 2004/49/EG und der Verordnung (EU) Nr. 445/2011“ zertifiziert und nimmt seither die Funktionen 1-3 für die Güterwagenflotten verschiedener EVU wahr. Unser Instandhaltungssystem ermöglicht die Gewährleistung des betriebssicheren Zustandes der Fahrzeuge, organisiert die planmäßige und Bedarfs-Instandhaltung, entwickelt Instandhaltungsprogramme weiter und überwacht den technischen Zustand der Güterwagen.

Fünf Jahre nach der Erst-Zertifizierung erfolgte eine Re-Zertifizierung, die wir am 13.03.2018 erfolgreich absolviert haben!

Wie bekannt ist, beschränkt sich die Pflicht zur ECM-Zertifizierung gegenwärtig nur auf Güterwagen, aber bald (vsl. ab 2019) soll diese auch für Lokomotiven und Reisezugwagen gelten. Darauf bereiten wir uns vor, und dafür stehen uns erfahrene Mitarbeiter und die entsprechenden Werkzeuge zur Verfügung.

Und falls Sie sich selber als ECM zertifizieren lassen wollen, unterstützen wir Sie gern im Vorfeld dieses Prozesses und prüfen, ob Ihr Instandhaltungssystem den Vorgaben der (EU) Nr. 445/2011 entspricht und Sie den „Antrag auf Erteilung einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung“ einreichen können.