Register Zusatzbescheinigung

Auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 36/2010 und deren nationalen Umsetzung in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet, ein Register für Zusatzbescheinigungen selbst zu führen oder in ihrem Auftrag führen zu lassen.

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